Unfälle bleiben für Unternehmen ein nicht kalkulierbares Risiko. Um im Notfall richtig handeln zu können, muss neben einer regelmäßigen Aus- und Fortbildung in Erster-Hilfe, ausreichend Erste-Hilfe Material zur Versorgung von Verletzungen vorgehalten werden (DGUV Vorschrift 1).
Dazu müssen Verbandkästen:
Anzahl Verbandkästen:
Abhängig von:
sind verschiedene Mengen / Modelle sowie ggf. eine erweiterte Zusatzausstattung erforderlich.
Verbandkästen im gewerblichen Bereich:
Dokumentation von Erste-Hilfe Leistungen:
Bei vielen Unfällen handelt es sich um kleinere Verletzungen. Dennoch muss jede, auch geringfügige Verletzung, dokumentiert werden. Mit dem Eintrag wird dokumentiert, dass die Verletzung während der Arbeitszeit zugezogen wurde. Nur so kann bei Spätfolgen ein Anspruch nachgewiesen werden.
Die Aufzeichnungen können im Verbandbuch, auf Dokumentationsbögen oder digital erfolgen und müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
In vielen Fällen liegt die Aufzeichnung frei zugänglich im Verbandkasten, sodass unbefugte die Daten einsehen können. Dies ist nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht erlaubt und es können empfindliche Strafen auf Unternehmen zukommen, wenn sie sich nicht an die Vorgabe halten.
Die Lösung:
Einen Meldeblock und Einwurfkasten, so kann keiner unbefugt die Daten einsehen.
Welcher Verbandkasten ist der Richtige?
Für viele Unternehmen ist die richtige Auswahl der Verbandkästen eine große Herausforderung. Wir haben uns mit dem Thema befasst und die folgende Übersicht geschaffen.
Für den gewerblichen Bereich:
Für den privaten Bereich:
Unsere Modelle zeichnen sich durch folgende Besonderheiten aus: