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Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material vorrätig haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art, Menge und Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesensl.


Verbandkästen müssen: 

  • jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich sein
  • sauber & gegen schädliche Einflüsse geschützt sein
  • in ausreichender Menge vorhanden sein
  • regelmäßig kontrolliert & aufgefüllt werden
  • von der ständigen Arbeitsstätte höchstens 100 Meter - bzw. 30 sek. Laufzeit - und ein Stockwerk entfernt sein.


Wie oft müssen Erste-Hilfe-Kästen geprüft werden?

Die verschiedenen Verordnungen und Vorgaben definieren keine festen Prüffristen für Erste-Hilfe-Kästen im Betrieb. 

Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich, die Überprüfung regelmäßig und mindestens alle sechs Monate durchzuführen. Dabei ist die Prüfung zu dokumentieren, da dies im Schadensfall nachzuweisen ist.

Unser Auffüllservice füllt, tauscht und ergänzt direkt bei Ihnen vor Ort im Unternehmen, Kita, Schule, Büro oder Verein zum Festpreis. Dabei verwenden wir ausschließlich hochwertige Produkte bekannter Markenhersteller. 

Anschließend werden die Kästen versiegelt und ein Prüfprotokoll zur Dokumentation und ggf. als Nachweis gegenüber den Unfallversicherungsträgern erstellt.

Erforderliche Zustzprodukte und Ergänzungen können direkt erworben werdem.


Prüfungsumfang:

  • Austausch von abgelaufenem und unbrauchbarem Material
  • Auffüllen fehlender Produkte
  • Reinigung des Verbandkastens
  • Erstellung eines Prüfprotokolls
  • Prüfsiegel anbringen zur leichten Sichtkontrolle


Wir überprüfen:

  • Verbandkästen
  • Verbandschränke
  • Erste-Hilfe Taschen
  • Notfallrucksäcke
  • Erste-Hilfe Einrichtungen





 

 



 

 
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