Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material vorrätig haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art, Menge und Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesensl.
Verbandkästen müssen:
Wie oft müssen Erste-Hilfe-Kästen geprüft werden?
Die verschiedenen Verordnungen und Vorgaben definieren keine festen Prüffristen für Erste-Hilfe-Kästen im Betrieb.
Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich, die Überprüfung regelmäßig und mindestens alle sechs Monate durchzuführen. Dabei ist die Prüfung zu dokumentieren, da dies im Schadensfall nachzuweisen ist.
Unser Auffüllservice füllt, tauscht und ergänzt direkt bei Ihnen vor Ort im Unternehmen, Kita, Schule, Büro oder Verein zum Festpreis. Dabei verwenden wir ausschließlich hochwertige Produkte bekannter Markenhersteller.
Anschließend werden die Kästen versiegelt und ein Prüfprotokoll zur Dokumentation und ggf. als Nachweis gegenüber den Unfallversicherungsträgern erstellt.
Erforderliche Zustzprodukte und Ergänzungen können direkt erworben werdem.
Prüfungsumfang:
Wir überprüfen: