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Rechtsgrundlagen:

Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste-Hilfe geleistet werden kann, sind Unternehmer gesetzlich verpflichtet Ersthelfende auszubilden. Diese Verpflichtung beruht auf folgenden Rechtsgrundlagen: 

 

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz
  • § 26 DGUV Vorschrift 1
  • Ziffer 4.8 der DGUV Regel 100-001


Durck einen Klick auf das Bild können Sie die jeweilige Information als PDF  herunterladen um weitere Informationen zu bekommen.




Anzahl Ersthelfende:

Die Mindestanzahl Ersthelfende im Betrieb ergibt sich aus §26 DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Zusätzlich finden Sie in der DGUV Regel 100-001 dazu ergänzende Erläuterungen. 

(1) Die Unternehmensleitung hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistungen Ersthelfende mindestens in      folgender Zahl zur Verfügung stehen:

     1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

     2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
         a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
         b) in sonstigen Betrieben 10 %,
         c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je
Gruppe,
         d) in Hochschulen 10 % der Versicherten

Bitte beachten: 

  • Die Zahl der Ersthelfenden gilt für die gesamte Arbeitszeit.
  • In 2-Schichtbetrieben benötigen Sie entsprechend mehr Ersthelfende.
  • Inkl. Krankheit und Urlaub ergeben sich bei bis zu 20 Mitarbeitenden bereits 3 Ersthelfende.
  • Planen Sie eine Reserve ein, lieber mehr Ersthelfende als zu wenige.


Welches Seminar wird benötigt?


  • Erste-Hilfe Ausbildung

       Für alle, die keine Ersthelfende haben oder wenn die Ausbildung länger als 2 Jahre zurückliegt.
   
    Ersthelfende im Betrieb - Verwaltung - Hochschule - weiterführende Schulen - Führerschein


  • Erste-Hilfe Fortbildung

      Für alle, die Ersthelfende haben und wenn die Ausbildung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
      Ersthelfende im Betrieb - Verwaltung - Hochschule  - weiterführende Schulen


  • Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

      Für alle, die in den folgenden Berufen tätig sind.
      Ersthelfende in Grundschulen - Tagespflegepersonen - Kindertageseinrichtungen - Eltern - Großeltern


  • Erste-Hilfe MDK und Privat

      Für alle, die in den folgenden Berufen tätig sind.
      Personal in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen als MDK-Nachweis - Privatpersonen als Fresh up

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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