Hintergrundwissen und Informationen
Der plötzliche Herztod zählt mit zu einer der häufigsten Todesursachen. Neben Risikopatienten sind zunehmend oft scheinbar gesunde Menschen jeder Altersgruppe betroffen. Häufig tritt der plötzliche Herztod ohne erkennbare Vorzeichen ein. Ein AED unterstützt Ersthelfende aktiv bei der Reanimation.
Die effektivste Behandlung des plötzlichen Herztod ist die sofortige Reanimation und Defibrillation.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Ersthelfende die Überlebenschance Betroffener auf bis zu 70% steigern können, wenn in den ersten 3 Minuten eine Defibrillation durchgeführt wird.
Was passiert beim plötzlichen Herztod?
Wie bemerke ich den plötzlichen Herztod?
Wie funktioniert ein AED?
Wie einfach ist ein AED zu bedienen?
Sie können nichts falsch machen!
Information zur STK:
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung. Das Ziel ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln und Risiken für Patienten, Anwender oder Dritte. Die Durchführung einer STK wird von einem staatlich geprüften Medizintechniker, speziell geschulte Elektriker oder Elektroniker vollzogen. Die spezielle Qualifikation wird notwendig aufgrund der hohen Haftungsrisiken des Prüfers und die während der Prüfung notwendige Beurteilung von technischen Risiken unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen und Prüfvorgaben.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bildet die Rechtsgrundlage für die STK, welche durch
§ 11 MPBetreibV für Deutschland beschrieben wird. Entsprechend der MPBetreibV sind alle aktiven Medizinprodukte, die der Definition der Anlage 1 (MPBetreibV) entsprechen, STK-pflichtig.
Bis Ende 2016 konnten die Hersteller eine STK Befreiung definieren, seit 2017 ist dies nicht mehr möglich. Nach der geltenden Rechtslage hat der Betreiber STKs durchzuführen und Fristen vorzusehen, die gewährleisten das entsprechende Mängel rechtzeitig festgestellt werden können. Eine STK ist spätestens alle zwei Jahre fällig.
Ausnahme: AEDs, die im öffentlichen Raum aufbewahrt werden und für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind. Für derartige AED kann die STK entfallen, wenn der AED selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt.
Die MPBetreibV selbst definiert den Begriff „öffentlicher Raum“ nicht. Als öffentlicher Raum wird jene Fläche verstanden wird, die der Öffentlichkeit frei zugänglich ist z.B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Büro-, Gerichts- und Verwaltungsgebäude.
Einfacher gesagt kann man festhalrten: Von den Prüfpflichten ausgenommen sind nur AED, die jeden einzelnen der folgenden Punkte erfüllen:
Die von uns vermittelten Geräte können durch die Hersteller geprüft werden.
Beachten Sie bitte:
Unsere Informationen sollen Ihnen in kurzer und knapper Form die wichtigsten Fakten und Erklärungen zum Thema "AED" und "plötzlicher Herztod" näher bringen. Unsere Informationen enthalten nur Hinweise und ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit Ihrem Arzt. Für weitere Informationen zu Diagnose und Behandlung wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt.